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Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer

Der gemeine Wert aus dem Steuerrecht setzt den Wert der Immobilie bei Übertragung, Schenkung oder Erbschaft fest.
Immobilie geerbt - Haus übergeben, Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuern zu hoch.

Der Verlust eines Menschen ist ein emotionaler Sturm

Der Verlust eines geliebten Menschen ist schmerzhaft, und die darauffolgenden Entscheidungen können überwältigend sein. Inmitten der Trauer tauchen oft Fragen auf, die sich um den Nachlass drehen. Eine dieser Fragen betrifft das Erbe: Was ist die Immobilie wirklich wert? Die Antwort auf diese Frage ist leider nicht immer einfach und kann zu Spannungen und Unsicherheiten führen, besonders wenn es um Erbschaftsstreitigkeiten oder steuerliche Angelegenheiten geht.

Eine helfende Hand rund um die Immobilie

Ob es um eine faire Aufteilung unter den Erben geht oder um die korrekte Angabe gegenüber dem Finanzamt – eine präzise und neutrale Immobilienbewertung ist unerlässlich. Sie bildet die Grundlage für eine gerechte Verteilung und schützt Sie vor unnötigen Steuerlasten oder langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen. Wir verstehen, dass Sie in dieser Situation eine verlässliche und einfühlsame Unterstützung benötigen. Wir sind darauf bedacht, Ihnen genau das zu bieten: eine transparente, objektive und respektvolle Bewertung.

Sicherheit und Frieden in einer unruhigen Phase

Stellen Sie sich vor, Sie können die komplizierten Fragen der Nachlassbewertung mit einem sicheren Gefühl angehen. Wir helfen Ihnen, die Ungewissheit zu beseitigen und stattdessen Klarheit und Frieden zu schaffen. Unsere Gutachten sind unabhängig, nachvollziehbar und vor Gericht oder dem Finanzamt gültig. Dadurch können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren: die Trauerarbeit und die Gestaltung Ihrer Zukunft. Wir nehmen Ihnen eine Last ab, die in dieser ohnehin schon schwierigen Zeit schwer auf Ihren Schultern liegt.

Jetzt handeln für mehr Klarheit

Lassen Sie sich nicht von Unsicherheiten überwältigen. Wir sind für Sie da, um den nächsten Schritt gemeinsam zu gehen. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf und lassen Sie uns in einem persönlichen Gespräch die Situation besprechen. Wir erklären Ihnen den Prozess der Wertermittlung und zeigen Ihnen, wie wir Ihnen mit unserem fundierten Wissen und unserer Empathie zur Seite stehen können. Ihre Sicherheit und Ihr innerer Frieden sind uns wichtig. Sprechen Sie uns an und finden Sie mit uns eine Lösung, die Ihnen hilft, dieses Kapitel mit Zuversicht zu schließen.

Wir unterstützen bei der Übertragung von Immobilien und Grundstücken.

Schaffen Sie Sicherheit durch unsere Verkehrswertgutachten.

Bei den meisten Erbschaften oder Schenkungen von Grundstücken und Immobilien, vor allem im Süddeutschen Raum und in Ballungsgebieten, ist die fällige Steuer hoch. Informieren Sie sich bei unserer kostenlosen Erstberatung. Wir unterstützen Sie in Ihrem Vorhaben. 

Bei Übertragungen von Grundstücken und Immobilien beraten wir Sie im Vorfeld. Unser Wissen und unsere professionellen Verkehrswertgutachten schaffen Klarheit für Sie und das Finanzamt.

Bei einer Erbschaft oder Schenkung legt das Finanzamt nach dem Bewertungsgesetzes (BewG) den gemeinen Wert einer Immobilie oder Liegenschaft fest. Dieser Wert, auch als Grundbesitzwert bekannt, wird in der Regel vom zuständigen Sachbearbeiter am Schreibtisch ermittelt – ohne Objektbesichtigung, ohne Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten. Eine Desktopbewertung, ähnlich einer Onlinebewertung. 

Erbschaftssteuer sparen durch unsere Bewertung

Steueroptimierung statt Einheitsbewertung!

Die Bewertung durch das Finanzamt fällt oft zu hoch aus. Sie bezahlen mehr Erbschaftssteuer als erforderlich. Das Verfahren vom Finanzamt bewegt sich in engen Grenzen.  Örtlichen Gegebenheiten oder Besonderheiten werden nicht berücksichtigt. 

Zahlen Sie nicht zuviel an das Finanzamt!

Der § 198 Bewertungsgesetz (BewG) gibt Ihnen die Möglichkeit, durch unser Gutachten den "realen", geringeren Marktwert nachzuweisen. Sie sparen Erbschaftssteuer / Schenkungssteuer. 

Unsere Immobilienbewertung - Ihr Vorteil

Mit uns sparen Sie Erbschaftssteuer / Schenkungssteuer!

Sie können den niedrigeren gemeinen Wert durch unser Sachverständigengutachten führen. Als DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige ermittelt wird den Verkehrswert zum Zeitpunkt des Erbfalls.  Das ist der gesetzliche Nachweis des gemeinen Werts. 

Nutzen Sie unsere Expertiese zur Steueroptimierung. 

Mit unserer fundierte Ermittlung des Verkehrswerts (gemeinen Werts) können Sie erhebliche Erbschaftssteuer  oder Schenkungssteuer sparen. Unsere Immobilienbewertung schafft Klarheit für Sie und das Finanzamt. 

Wie ermittelt das Finanzamt?

Das Finanzamt liegt oft falsch, die Steuer ist zu hoch!

Das Finanzamt muss die Bewertung der Immobilie nach dem Bewertungsgesetz (BewG) durchführen. Dies geschieht am Schreibtisch mit wenigen Daten und Schritten. Dafür greift die Behörde bei der Wertermittlung auf Daten des durchschnittliche Werte des Gutachterausschusses zurück, der folgende Werte liefert:

  • Vergleichspreise, Vergleichsfaktoren
  • Bodenrichtwerte
  • Sachwertfaktoren und Umrechnungskoeffizienten

Ein Durchschnittwert wird ermittelt. Die Erbschafssteuer festgesetzt. Durch unsere individuelle Bewertung ihrer Immobilie weisen Sie den Wert für die Höhe der Steuer nach. Für das Finanzamt ist eine Immobilie wie die andere - daher meistens falsche Steuern.

Unterschiede zur unserer Sachverständigenbewertung

Erbschaftsteuer sparen - Wir unterstützen Sie dabei.

Das Bewertungsverfahren der Finanzbehörde berücksichtigt nicht die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten. Dies führt häufig zu Abweichungen:

  • Zu hohe Bewertungen: Der festgesetzte gemeine Wert kann die tatsächlichen Marktgegebenheiten übersteigen.
  • Zu niedrige Bewertungen: In manchen Fällen wird der Wert unterhalb des Verkehrswertes angesetzt.

Auch die "Stiftung Warentest" bestätigte dies in  Veröffentlichungen. Auch im WEB steht diverses darüber.

Wir erstellen als DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige das Verkehrswertgutachten. Sie sparen mit uns Erbschaftssteuer / Schenkungssteuer.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie sich kostenfrei zum Thema Steueroptimierung beraten!

Steuern sparen durch vorausschaudene Planung einer Übergabe.

Erbschaftssteuer sparen durch frühzeitige Vermögensdisposition

Durch geplante Schenkungen kann in der Regel die Erbschaftssteuer gespart werden. Nutzen Sie z. B. den Nießbrauch und die Freibeträge.

Durch eine vorausschauende Planung der Vermögensdisposition kann langfristig Erbschaftssteuer gespart werden. Auch wenn Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer identisch sind, können Sie die Freibeträge alle 10 Jahre neu nutzen. Sofern Sie hierzu Fragen haben, unterstützen wir Sie sehr gerne. Rufen Sie an und lassen Sie sich beraten. 

Der gemeine Wert

§ 9 Bewertungsgesetz

(1) Bei Bewertungen ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, der gemeine Wert zugrunde zu legen.

(2) Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen.

(3) Als persönliche Verhältnisse sind auch Verfügungsbeschränkungen anzusehen, die in der Person des Steuerpflichtigen oder eines Rechtsvorgängers begründet sind. Das gilt insbesondere für Verfügungsbeschränkungen, die auf letztwilligen Anordnungen beruhen.

    Niedrigeren gemeinen Wert nachweisen

    § 198 Bewertungsgesetz

    Weist der Steuerpflichtige nach, dass der gemeine Wert der wirtschaftlichen Einheit am Bewertungsstichtag niedriger ist als der nach den §§ 179, 182 bis 196 ermittelte Wert, so ist dieser Wert anzusetzen. Für den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gelten grundsätzlich die auf Grund des § 199 Abs. 1 des Baugesetzbuchs erlassenen Vorschriften.

    Eine Hand hält die Andere

    Historie des gemeinen Werts

    Wobei hier gemein im übertragenen Sinne auf allgemein zu sehen ist und nicht mit gemein als "ungerecht" verwechselt werden sollte. Der Ursprung kommt wohl vom "Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (ALR) *1794"

    Gemeiner Werth

    Auszugsweise aus dem ALR v. 1794

    §. 111. Der Nutzen, welchen eine Sache ihrem Besitzer leisten kann, bestimmt den Werth derselben.

    §. 112. Der Nutzen, welchen die Sache einem jeden Besitzer gewähren kann, ist ihr gemeiner Werth.

    §. 113. Annehmlichkeiten oder Bequemlichkeiten, welche einem jeden Besitzer schätzbar sind, und deswegen gewöhnlich in Anschlag kommen, werden dem gemeinen Werth beygerechnet.

    Fazit Immobilienbewertung für Schenkungs- und Erbschaftssteuer

    Die professionelle Immobilienbewertung durch einen Sachverständigen ist ein essenzieller Schritt, um den niedrigeren gemeinen Wert rechtssicher nachzuweisen und unnötige Steuerlasten zu vermeiden.

    Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie sich kostenfrei zum Thema Steueroptimierung beraten!

    Immobilienbewertung bei Schenkung oder Erbschaft

    Bei der Erbschaft einer Immobilie ist der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nur erforderlich, wenn die Freibeträge nach § 16 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) überschritten werden. Die Höhe der Freibeträge hängt von der Steuerklasse des Erwerbers (Erben) ab.

    Warum eine Immobilienbewertung entscheidend ist

    Wird der Freibetrag überschritten oder rutscht der Steuerpflichtige in einen höheren Steuersatz, ist es unerlässlich, den Verkehrswert der Immobilie zum Todestag oder Schenkungstag festzustellen. Mit einer fundierten Immobilienbewertung besteht die Möglichkeit, einen günstigeren Steuersatz zu nutzen.

    Wichtig:
    Die Immobilienbewertung muss durch einen zertifizierten Sachverständigen durchgeführt werden. Allerdings ist die Feststellung des Grundbesitzwertes durch ein Verkehrswertgutachten für das Finanzamt nicht bindend, sondern unterliegt dessen Beweiswürdigung.

    Anforderungen an das Verkehrswertgutachten

    Damit das Finanzamt das Gutachten akzeptiert, muss es strenge Prüfregularien erfüllen:

    • Schlüssigkeit: Das Gutachten muss logisch und nachvollziehbar sein.
    • Fehlerfreiheit: Inkorrekte oder unvollständige Angaben führen zur Ablehnung durch das Finanzamt.
    • Inhaltliche Richtigkeit: Das Gutachten wird vom Finanzamt detailliert geprüft.

    Ein fehlerhaftes Verkehrswertgutachten wird abgelehnt, und die Immobilienbewertung war umsonst.

    Steuersätze und Steuerklassen bei der Erbschaftssteuer

    Je nach Höhe der Erbschaft und der Überschreitung der Freibeträge sind Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer in prozentualen Anteilen (abzüglich der Steuerfreibeträge) zu entrichten. Diese Steuersätze variieren entsprechend der Steuerklassen und dem steuerlichen Erwerb (Wert der Erbschaft).

    👉 Steuersätze und Steuerklassen hier herunterladen

    Unsere Aufgabe als Sachverständige

    Unser Ziel ist es, ein schlüssiges und rechtssicheres Verkehrswertgutachten zu erstellen, das den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts erbringt. Als Sachverständige nehmen wir das Objekt persönlich in Augenschein, prüfen die tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten und berücksichtigen Aspekte, die dem Finanzamt häufig verborgen bleiben.

    Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie sich kostenfrei zum Thema Steueroptimierung beraten!

    Verkehrswert contra gemeiner Wert

    Die Ermittlung des „Gemeinen Werts“ (§ 9 BewG) und des „Verkehrswerts“ (§ 194 BauGB) unterscheidet sich in der Methodik, obwohl beide Begriffe in der Immobilienbewertung oft synonym verwendet werden.

    Wie wird der Gemeine Wert ermittelt?

    Der Gemeine Wert wird von den Finanzämtern mithilfe von erhobenen Daten berechnet. Dabei werden unter anderem folgende Quellen genutzt:

    • Gutachterausschüsse: Sie liefern Bodenrichtwerte sowie Umrechnungskoeffizienten und Faktoren, die für die Berechnung erforderlich sind.
    • Annahmen: Es wird unterstellt, dass die Immobilie laufend instandgehalten wurde. Instandhaltungsrückstände oder Modernisierungsbedarf finden keine Berücksichtigung.

    Die Finanzämter nutzen ein Massenbewertungsverfahren, das ohne Objektbesichtigung durchgeführt wird. Dieses Verfahren, basierend auf festen Rahmenbedingungen des Bewertungsgesetzes, weist naturgemäß eine Streuung des Werts nach oben oder unten auf.

    Unterschiede in der Wertermittlung

    Die Immobilienbewertung für ein Verkehrswertgutachten erhebt teilweise dieselben Daten wie das Massenbewertungsverfahren der Finanzämter. Wesentliche Unterschiede bestehen jedoch:

    • Objektbesichtigung: Ein Verkehrswertgutachten berücksichtigt die tatsächlichen Gegebenheiten der Immobilie.
    • Detaillierte Analyse: Instandhaltungsrückstände, Modernisierungsbedarf und andere Besonderheiten werden einbezogen.
    • Begründung der Abweichungen: Die Immobilienbewertung stellt Abweichungen vom Regelfall klar dar und begründet diese schlüssig.

    Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

    Um dem Steuerpflichtigen eine Möglichkeit zu geben, eine abweichende Bewertung vorzunehmen, hat der Gesetzgeber die Öffnungsklausel in § 198 BewG eingeführt. Entspricht das Ergebnis des Massenbewertungsverfahrens nicht dem realen Wert der Immobilie, kann durch ein Verkehrswertgutachten der niedrigere gemeine Wert nachgewiesen werden.

    Gemeiner Wert und Verkehrswert – Der rechtliche Zusammenhang

    Die Rechtsprechung hat klargestellt, dass der Verkehrswert/Marktwert nach § 194 BauGB sinngemäß dem gemeinen Wert nach § 9 BewG entspricht. Während die Begriffe unterschiedlich sind, ist der ermittelte Wert vergleichbar – allerdings unterscheiden sich die Methoden der Wertfindung erheblich.

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