Die Immobilienbewertung führt zum Verkehrswert ( Marktwert )

Die Immobilienbewertung für bebaute und unbebaute Grundstücken sowie die Bewertung von Mieten und Pachten und Rechten (z. B. Nießbrauch, Wohnrecht, Wegerecht) erfolgt in der Regel nach einschlägigen Normen und Verordnungen. Diese führen in der Immobilienbewertung zum Verkehrswert bzw. zum Marktwert. Wobei der Verkehrswert und Marktwert identisch sind. Auch der Gemeine Wert (Finanzamt / Bewertungsgesetzt) entspricht dem Verkehrswert. Alle beziehen sich auf einen bestimmten Wertermittlungsstichtag und ggf. Qualitätsstichtag und bilden den Wert, den ein unbeinflusster Marktteilnehmer an diesem einen Tag bezahlen wird. 

Verkehrswertgutachten sind in der Immobilienbewertung sehr umfangreiche und detailierte Feststellungen für einen bestimmten Anlass.  Ob Sie die Erbschaftssteuer senken möchten oder den Verkehrswert für den Zugewinnausgleich benötigen. Wir beraten Sie gern unverbindlich. Senden Sie uns eine Kontaktanfrage oder rufen Sie uns kostenfrei an.

Die Verfahren der Verkehrswertermittlung

Die Verfahren zur Feststellung des Verkehrswertes sind in der Immobilienwertermittlungsverordnung 2010 (ImmoWertV 2010) normiert. 

Andere Bewertungsverfahren, als die dort beschriebenen, dürfen bei der Immobilienbewertung auch zum Einsatz kommen, finden jedoch bei Behörden und Ämter wenig Akzeptanz.

Der "Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes" für die Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer (Erbrecht, Bewertungsgesetz) ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs mit dem Verkehrswert erbracht.  

Anerkannte Bewertungsverfahren 

  • Vergleichswertverfahren (§ 15 ImmoWertV)
  • Bodenwertermittlung (§ 16 ImmoWertV)
  • Ertragswertverfahren (§ 17 ImmoWertV)
  • Sachwertverfahren (§ 21 ImmoWertV)
  • Residualwertverfahren und auch das Discounted 
  • Cash Flow Modell (DCF) nicht normiertes Verfahren, kaum Akzeptanz

Wir fertigen auf der Grundlage der oben genannten Verfahren ein Gutachten für Sie, das zum Vekehrswert / Marktwert  oder gemeinen Wert führt. 

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grundstuecksbewertung

Verkehrswertes gemäß Baugesetzbuch (BauGB)

§ 194 Verkehrswert (BauGB)

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

" Was bezahlt ein unbeinflusster, normaler Marktteilnehmer ? "

Wir stellen es für sie fest !

Wir unterstützen Sie und ermitteln Ihre Anforderungen bei einem kostenlosen Infomationsgespräch. Nehmen Sie bitte mit Ihrem Immobilienbewerter Kontakt auf. 

 

freecall*: 0800 - 6 100 800  ( *aus dem deutschen Telefonnetz )

 

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