Viele Auftraggeber wünschen für die Immobilienbewertung ein "Kurzgutachten" für die Feststellung vom Verkehrswert / Marktwert. Bei der Erstellung von Verkehrswertgutachten ist die dokumentierte Ergebnisfindung, die Begründung des Gutachtens, der Weg zur Feststellung des Verkehrswertes / Marktwertes in der Immobilienbewertung verständlich darzustellen. Kurzgutachten müssen nicht zwingend falsch sein, nur weil sie kürzer sind, dennoch fehlt es dem Kurzgutachten in der Immobilienbewertung häufig an der Nachvollziehbarkeit. Die Nachvollziehbarkeit ist ein wesentlicher Bestandteil eines Gutachtens und steckt auch den Rahmen des Aufwandes des Sachverständigen für die Dokumentation eines Gutachtens ab.
Ist ein Gutachten, sei es ein reguläres Verkehrswertgutachten oder ein Kurzgutachten, nicht nachvollziehbar, ist es angreifbar und erfüllt auch nicht seinen Zweck. Für Kurzgutachten gelten die selben Vorgaben wie für reguläre Gutachten in der Immobilienbewertung. In unseren Kurzgutachten führen wir in der Regel nur eines der drei Bewertungsverfahren durch, welches für das Bewertungsobjekt am Besten geeignet ist. Kurzgutachten können lediglich für die Vermögensübersicht verwendet werden oder wenn sich die Vertragsparteien einig sind. Für sämtliche anderen Bewertungsanlässe benötigen Sie in der Immobilienbewertung ein Verkehrswertgutachten. Behörden, Gerichte sowie Finanzämter akzeptieren keine Kurzgutachten, hier hat die Immobilienbewertung ein Verkehrswertgutachten zum Ergebnis.
Kurzgutachten in der Immobilienbewertung sind in der Begründung reduziert, die Datenerhebung unterscheidet sich nicht von einem regulären Verkehrswertgutachten. Der Zwiespalt zwischen den Anforderungen an ein Gutachten (auch Kurzgutachten) und der gewünschten Reduzierung der Kosten wird hiermit beseitigt. Die Nachvollziehbarkeit und somit auch die Nachprüfbarkeit ist bei Kurzgutachten ebenso gegeben wie die Vollständigkeit der Daten und der systematische Aufbau. In allen von uns ausgeführten Tätigkeitsbereichen ist die Erstellung von "Kurzgutachten" möglich und oft auch sinnvoll. Wenn sich die betroffenen Parteien über den Ablauf des Verfahrens einig sind, führt ein Kurzgutachten zu einer deutlichen Reduzierung der Kosten (meist um bis zu 40 %) und somit zur gewünschten Einsparung. Sollte entgegen der Erwartungen dennoch ein Verkehrswertgutachten für die Immobilienbewertung erforderlich sein, werden die Kosten für die Kurzgutachten, nachdem die erforderlichen Daten bereits ermittelt wurden, auf das Verkehrswertgutachten angerechnet.
Das Kurzgutachten ist somit bei Einigkeit der Parteien oder bei einer Vermögensübersicht durchaus zielführend. Bei einer Immobilienbewertung zum Zwecke der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens können die Daten des Kurzgutachtens zu einem späteren Zeitpunkt übernommen werden.Die Datenerhebungen unterscheiden sich nicht voneinander.
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Die Immobilienbewertung kostenlos oder online ( für € 29,90 bis € 49,00 ), führt den Verbraucher mehr in die Irre als zum Wert der Immoiblie. Hier werden Daten, die in privaten Datenbanken gesammelt wurden, in einen großen Topf geworfen, gemischt und für die Onlinebewertung verwendet. Diese Marktdaten werden nicht, wie es in der Immobilienbewertung üblich ist, auf ein Standardobjekt angepasst um sie zu verwenden. Es werden vielmehr sämtliche Objekte mit gewissen Merkmalen, z. B. Anzahl Zimmer, Größe und ggf. Lage in ein Verhältnis gesetzt. Eine Besichtigung des Objektes, für den Zustand unumgänglich, wird nicht durchgeführt. Die verwendeten Daten sind in vielen Bereichen, gemäß der Immoblienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2010), keine vergleichbaren Daten. Wesentliche Merkmale des Objektes werden nicht, wie in der Immobilienbewertung gefordert, ohne persönliches Interesse erhoben, eingetragen und über Anpassungsfaktoren für die Wertbildung verwendet.In der Regel kann der Verbraucher sich eine solche Bewertung sparen.
"Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass das Objekt von der ............... nicht besichtigt wurde. Untersuchungen bezüglich der Bausubstanz, eventuell vorhandener statischer Mängel, sowie Schädlingsbefall oder Altlasten wurden von der .......... nicht durchgeführt.
Es wird empfohlen, vor Abschluss einer wirtschaftlichen Transaktion ein Gutachten von einem Immobiliensachverständigen erstellen zu lassen. Das ausgewiesene Ergebnis stellt eine Wertindikation und keine Verkehrswertgutachten im Sinne der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften dar.
089 – 6931 2831 0