Checklisten zum Download
"Drei Dinge sind an einem Gebäude zu beachten: daß es am rechten Fleck stehe, daß es wohlgegründet, daß es vollkommen ausgeführt sei.“ |
In der Immobilienbewertung wird eine Vielzahl von Listen verwendet, um sämtliche Unterlagen für die Ermittlung des Verkehrswerts / Marktwerts einzuholen. Ob das Sachverständigenbüro die Listen digital oder als print verwendet ist nicht relevant. Die Daten werden in der Immobilienbewertung beim Hauskauf oder auch Wohnungskauf gesammelt um diese anschließend auszuwerten und die Ergebnisse in einem Verkehrswertgutachten niederzuschreiben. Auch für den Wohnungskauf oder Hauskauf sind diese Unterlagen für den Käufer wichtig. Vor allem bei einer Beratung beim Immobilienkauf oder Immobilienverkauf sind die Daten für uns als Sachverständige wichtig um uns einen Überblick über das Gebäude zu verschaffen. Hier ist nicht nur der kaufmännische Aspekt zu betrachten, sondern auch der bautechnische. Unsere Checklisten für den Hauskauf oder Wohnungskauf sind identisch aufgebaut. Sie finden auf dem Deckblatt die erforderlichen Daten. Hier können Sie ankreuzen, ob die Daten angefordert wurden oder ob die Unterlagen bereits vorliegen bzw. eingegangen sind. Auf den folgenden Seiten wird beschreiben, für was die Daten verwendet werden und was diese Daten aussagen.
Haben Sie Fragen? Wir unterstützen Sie gern.
089 – 6931 2831 0
Unsere Checklisten sollen Ihnen Aufschluss darüber geben, welche Dokumente Sie für den Kauf einer Wohnung benötigen. Beim Kauf eines Hauses benötigen Sie weitere Unterlagen. Daher unterscheiden wir zwischen den Checklisten beim Wohnungskauf oder Hauskauf. Sollten Sie sich dafür entschieden haben, sich durch uns bei Ihrem Immobilienkauf betreuen zu lassen, finden Sie auch eine Checkliste, aus der hervorgeht, welche Unterlagen wir für die Auswertung und auch die Bewertung des Kaufpreises benötigen. Bei einem Immobilienverkauf können wir Ihnen den Marktwert der Wohnung oder des Hauses ermitteln, sofern wir die benötigen Unterlagen ausgewertet haben. Eine Objektbesichtigung ist bei allen unseren Beratungen unerlässlich.
Das wichtigste Dokument für den Kauf einer Wohnung oder eines Hauses ist der Grundbuchauszug. Aus dem Grundbuchauszug können Sie entnehmen, wie groß das Grundstück ist. Bei einem Wohnungsgrundbuch erfahren Sie, wie groß Ihr Anteil an dem Grundstück ist und welches Wohnungseigentum (Nummer nach Aufteilungsplan) damit verbunden ist. Weiterhin wichtig ist für Sie als Käufer, ob Rechte in der Abteilung II des Grundbuchs eingetragen sind, die ggf. Auswirkungen auf Ihr Wunschobjekt und somit auf Sie als Immobilienkäufer haben.
Ein Geh- und Fahrtrecht, um das rückwärtige Grundstück zu erschließen, erlaubt dem Eigentümer des herrschenden Grundstücks (hier rückwärtiges Grundstück) Ihr Grundstück (dienende Grundstück) in Teilbereichen ohne Ihre Einwilligung und ohne Ihre Einwirkung zu benutzen. Es könnte auch ein Leitungsrecht eingetragen sein, dass den Energieversorger berechtigt, Leitungen durch Ihr Grundstück zu führen. Sollten Sie neu bauen möchten, obliegt Ihren die Verlegung der Leitungen, sofern diese Ihren Bauplatz kreuzen.
Bei bestehenden Gebäuden ist es wichtig, dass die Auflagen aus dem Baubescheid, der Baugenehmigung, eingehalten wurde. Auch wenn der Voreigentümer für die Abweichungen von der Baugenehmigung verantwortlich ist, Ansprechpartner für das Bauamt sind Sie als neuer Eigentümer.
"Drei Dinge sind an einem Gebäude zu beachten: daß es am rechten Fleck stehe, daß es wohlgegründet, daß es vollkommen ausgeführt sei.“ |
089 – 6931 2831 0