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Ihre Immobilienbewertung in München

Gutachten bei Erbschaft und Schenkung nach § 198 BewG

Sie haben Fragen und benötigen jetzt Unterstützung in einer steuerlich unsicheren Situation? 

30 Jahre Marktkenntnis in München. Fundiertes Wissen in Recht und Bautechnik – Ihr Garant für den Verkehrswert.

In vielen Fällen lässt sich durch ein Gutachten nach § 198 BewG die Steuerlast deutlich senken.

Ihre Klarheit in 15 Minuten.
Jetzt kostenfrei starten.

Ihre Beratung ist unverbindlich und klärt, ob ein Gutachten für Sie erforderlich ist.



Klarheit in der Krise:
Wann Sie ein rechtssicheres Gutachten wirklich benötigen.

Steuern sparen & Vermögen sichern:

Der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts (§ 198 BewG) ist der anerkannte Weg, um die Steuerlast rechtssicher zu überprüfen und ggf. zu senken.

Gerechte Aufteilung ohne Streit:

Verkehrswertermittlung zur fairen Berechnung des Zugewinns und zur Konfliktlösung in der Scheidung, zur Vorlage bei Gericht.

Zukunft planen & Freibeträge nutzen:

Strategische Bewertung bei Schenkung, Nießbrauch oder Wohnrecht, um Ihre Vermögensübertragung optimal zu gestalten.


Verkehrswert vs. Kurzgutachten

Welches Gutachten passt zu Ihrem Bedarf?

Ob Sie ein Verkehrswertgutachten oder ein Kurzgutachten benötigen, hängt von Ihren individuellen Anforderungen ab. Die Datenerhebung erfolgt bei beiden Gutachtenarten identisch – von der Besichtigung bis zur Analyse.

Bei einem kostenlosen Beratungsgespräch klären wir mit Ihnen, ob Sie ein Gutachten benötigen und wenn ja, welches!

Verkehrswertgutachten, Kurzgutachten oder nur eine Beratung.

Wenn kein Gutachten erforderlich ist, werden wir es Ihnen im kostenlosen Erstgespräch mitteilen.

Manchmal schafft ein Anruf Sicherheit. 

Ihr Fahrplan zur fundierten Immobilienbewertung.

1. Kostenlose Erstberatung. Wir klären Ihren Bedarf und erstellen Ihnen ein transparentes und verbindliches Angebot.

2. Unterlagencheck & Ortstermin. Wir unterstützen bei der Beschaffung der Dokumente und führen eine vollständige Besichtigung durch (keine Schreibtischbewertung).

3. Sachverständige Wertermittlung. Wir bewerten nach ImmoWertV und nutzen ausschließlich aktuelle Marktdaten des Gutachterausschusses – für maximale Objektivität.

4. Zustellung & Betreuung. Sie erhalten Ihr rechtlich fundiertes Gutachten (oder Kurzgutachten) und wir stehen Ihnen auch bei Rückfragen gegenüber Ämtern zur Seite.

Bedarfsfälle für Verkehrswertgutachten

Feststellung des Zugewinns: Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens ist es erforderlich für den Tag der Eheschließung und den Tag der Scheidung den Verkehrswert zu bestimmen. Die Differenz ist der Zugewinn. Vor Gericht wird das Verkehrswertgutachten verwendet. 


Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts: Bei der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer zur Vorlage beim Finanzamt ist ein Verkehrswertgutachten erforderlich.  Wir stellen für Sie den Verkehrswert zum Bewertungsstichtag fest. Dies optimiert in der Regel Ihre Steuerlast. Macht es keinen Sinn, ein Gutachten zu erstellen, werden wir dies mit Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch klären. 


Vermögensdisposition: Im Zusammenhang mit einer Schenkung oder Übertragung von Immobilien sollten Sie im Vorfeld prüfen, welcher Weg der Übergabe für Sie der richtige ist. Wir ermitteln den Wert der Immobilie und zeigen Ihnen den Wert der Immobilie bei dem Vorbehalt von Nießbrauch oder Wohnrecht.

So läuft Ihre Immobilienbewertung ab

  1. Kontaktaufnahme: Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
  2. Bedarfsanalyse: Wir klären in einem kostenfreien Erstkontakt gemeinsam die richtige Vorgehensweise für Ihre Anforderungen.
  3. Es folgt die Beauftragung und Sie stellen uns die erforderlichen Dokumente zur Verfügung. Wenn Ihnen Dokumente fehlen, besorgen wir diese für Sie. 
  4. Ortstermin: Vereinbarung eines Besichtigungstermins Ihrer Immobilie.
  5. Objektaufnahme: Erfassung relevanter Informationen (z. B. Bauzustand, Nutzung).
  6. Datenauswertung: Analyse der gesammelten Daten.
  7. Gutachtenerstellung: Erstellung eines Verkehrswert- oder Kurzgutachtens.
  8. Zustellung: Versand des fertigen Gutachtens per Post.
  9. Rückfragen? Wir stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung. 

Was kostet ein Verkehrswertgutachten genau?

Die Kosten liegen zwischen € 2.500 und € 4.500 inkl. MwSt., abhängig von Komplexität und Aufwand. Sie erhalten vorab ein verbindliches und transparentes Angebot. Es gibt keine versteckten Gebühren.

Wird das Gutachten vom Finanzamt akzeptiert?

Ja. Wir arbeiten streng nach den ImmoWertV-Grundsätzen und sind DIN EN ISO/IEC 17024 (DAkkS) zertifiziert. Dies ist die höchste Stufe der Qualifikation, die für den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (§ 198 BewG) gefordert wird und Akzeptanz garantiert.

Welche Daten nutzen Sie für die Bewertung?

Wir verwenden ausschließlich tatsächliche Kaufpreise vom Gutachterausschuss. Im Gegensatz zu pauschalen Schätzungen des Finanzamts berücksichtigen wir alle wertmindernden Gegebenheiten wie Instandhaltungsrückstände und Baumängel.

Erik Stöhr
Dipl.-Wirt.-Ing.   &   Master of Law (LL.M.)

Qualifikation & Erfahrung

Mehr als 30 Jahre Immobilien-Know-how und mehr als 15 Jahre Spezialisierung  bei Wertermittlungen in München. Diese einzigartige Kombination aus technischem Bauwissen (Dipl.-Wirtsch.-Ing.) und juristischer Präzision (LL.M.) sichert Ihnen ein fundiertes Gutachten, das den behördlichen und gerichtlichen Anforderungen entspricht.

Service & Qualität

Rechtssicherheit: Die höchste Zertifizierung nach ISO 17024 einer DAkkS akreditierten Stelle ist ein Garant für Akzeptanz beim Finanzamt. Laufende Fortbildung (40–50 Stunden jährlich) halten das Wissen immer auf aktuellem Stand. Wir bieten Verkehrswertgutachten für die komplexesten Fälle, auch mit Rechten und Belastungen im Grundbuch. 

Präzision trifft Rechtssicherheit:

Ihr DIN EN ISO/IEC 17024 DAkkS zertifiziertes Sachverständigenbüro

Als erfahrener Immobiliengutachter biete ich Ihnen maximale Sicherheit: Die Kombination aus technischem Sachverstand (Dipl.-Wirt.-Ing.) und juristischem Fachwissen (LL.M.) sichert Ihnen finanzielle Klarheit zu jedem Anlass (Erbschaft, Schenkung, Scheidung) und spart ggf. in der Folge Steuern.

Die kostenfreie Erstberatung dient der Klärung des Bewertungsbedarfs und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.

Spezialisierung mit Mandanten-Vorteil

1. Steuerrechtliche Gutachten: Fundierte Verkehrswertgutachten zur maximalen Steuerminimierung bei Erbschaft und Schenkung (§ 198 BewG-konform) zur Vorlage beim Finanzamt.

2. Juristische Präzision: Bewertung komplexer Rechte und Belastungen (Nießbrauch, Wohnrecht, usw.), garantiert durch die juristische Qualifikation mit Master-Abschluss. Ihre LL.M.-Expertise.

3. Kurzgutachten: Schnelle, rechtssichere Wertermittlung für außergerichtliche Anwendungen. Ob Erbauseinandersetzungen, Verkaufsentscheidungen oder auch Vermögensübersichten. Es muss nicht immer ein vollwertiges Verkehrswertgutachten sein. 

Regelmäßig Akzeptanz beim Finanzamt

1. Zertifizierung: Zertifiziert gemäß § 198 Abs. 2 BewG nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch eine von der DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle.

2. Langjährige Erfahrung: Mehr als 30 Jahre Immobilienerfahrung und Immobiliengutachter. 15 Jahre spezialisiert auf Wertermittlungen.

3. Objektive Marktdaten: Ausschließlich Verwendung von Kaufpreisen des Gutachterausschusses für maximale Plausibilität (keine Schreibtischbewertung).

4. Manuelle Präzision: Wir verlassen uns auf keine Standard-Software. Jedes Gutachten wird individuell und fachmännisch von Hand erstellt, um alle Besonderheiten Ihrer Immobilie zu berücksichtigen.

Ihr Experte für Immobilienbewertungen

Spezialisiert auf Schenkungen und Erbschaften.

 Jetzt unverbindlich beraten lassen.

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